Umgang mit §90-SchG-Fällen

Dr. Helios Scherer, SchR, Fachbereich Fortbildung und Gemeinschaftsschulen

§90SchG regelt die rechtssichere Anwendung von sogenannten Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, welche in Umfang und Eingriff über pädagogische Steuerungsmaßnahmen hinausgehen. Sind definierte Funktionen von Schule als Bildungseinrichtung gefährdet oder ist die Sicherheit ihrer Gemeinschaftsmitglieder durch übergriffiges Fehlverhalten Einzelner bedroht, sind Ordnungsmaßnahmen zum Schutz der Betroffenen bis hin zum finalen Schulausschluss des Verursachers möglich und das Mittel der Wahl. 

Ein rechtssicheres Schulausschlussverfahren bedarf eines professionellen (fachlich korrekten, transparenten und reflektierten) Vorgehens und einer entsprechenden Dokumentationspraxis. 

Pädagogische Prinzipien und Verantwortungsgrundsätze verlangen bei finalem Schulausschluss der Vollständigkeit halber ein Übergangsmanagement, das den Delinquenten bis zur Ankunft an anderem Lernort oder in anderem Kontext begleitet.

Wir stellen hier einen Vortrag zum Verfahren (Prämissen, Grundsätze, Ablauf und Dokumentationsqualität), Beispieldateien als Vorschläge zu Dokumentationsverfahren und einen Text zum Übergabemanagement zur Verfügung.